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Intelligent Media Monitoring
DruckansichtDo 24. Jul 2008 19:53

Es gibt mittlerweile keinen Zweifel mehr an der rechtlichen Zulässigkeit von elektronischen Pressespiegeln in der Form, wie sie net-clipping anbietet.

Sowohl der Bundesgerichtshof als auch andere Gerichte sind in Urteilen zu dem Ergebnis gekommen, dass die Medienbeobachtung und die Verlinkung von Artikeln rechtlich zulässig sind. Auch die Erstellung von elektronischen Pressespiegeln in der Form, wie sie net-clipping anbietet, verstoßen nicht gegen geltendes Recht.

Abonnenten von net-clipping können sicher sein: Sie beziehen einen aus rechtlicher Sicht absolut unbedenklichen Dienst.

Der Bundesgerichtshof hat am 17. Juli 2003 in einem Revisionsverfahren zwischen einer Verlagsgruppe und einem Internet-Dienstleister entschieden, dass das Setzen eines Links auf eine fremde Website mit einem urheberrechtlich geschützten Inhalt nicht in das Vervielfältigungsrecht an diesem Werk eingreift.

In mehreren anderen Verfahren wurden Technik, Übermittlung und Gestaltung von net-clipping einer eingehenden juristischen Prüfung unterzogen, jeweils mit dem Ergebnis, dass net-clipping in keiner Weise gegen geltendes Recht verstößt.


Die Urteile im Einzelnen

NET-CLIPPING HIGHLIGHTS